Immer öfter weichen Täter:innen auf Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram und co aus, da diese – im Gegensatz zur herkömmlichen Telefonie – nicht überwacht werden dürfen. Klar ist, dass dies vor allem im Hinblick auf die Strafverfolgung so einige Probleme aufwirft. Die Frage, ob und inwiefern diese Überwachungsrechte des Staates nun also auch auf Messenger-Dienste erweitert werden sollen, ist daher aktueller denn je. In der zweistündigen Diskussion hat sich dies einmal mehr bestätigt – auch in Zukunft wird uns das Thema noch beschäftigen, sind die Fragen am Ende doch nie bloß mit einem einfachen ja oder nein zu beantworten.
Danke an das restliche Panel für die interessanten Argumente, das Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU für die Organisation dieser spannenden Veranstaltung und Mag Benedikt Kommenda von Die PRESSE für die gelungene Moderation.
Mehr über die diskutierten Inhalte finden Sie hier im Artikel der Presse.