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30. September 2026

Caroline KINDL beim WIN-Breakfast der IFA

Gemeinsame Diskussion über das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht

Unsere Partnerin Dr Caroline KINDL hat beim WIN-Breakfast der IFA Austria mit Richterin Dr Annika Streicher über das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht diskutiert. Das Gespräch war praxisnah und offen, und aus dem Publikum kamen viele gute Fragen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Offizialmaxime: Das BFG prüft den gesamten Fall, nicht nur die Beschwerdepunkte (§ 279 BAO).
  • Verböserung: Im Abgabenverfahren ist eine Verböserung möglich. Im Finanzstrafverfahren gilt dagegen das Verschlechterungsverbot, wenn nur der Beschuldigte Beschwerde erhebt (§ 161 Abs 3 FinStrG). Deshalb sollte man das Gesamtrisiko vorher durchrechnen.
  • Akteneinsicht: Sie ist ein Kernstück der Waffengleichheit, muss aber aktiv beantragt werden.
  • Neuerungen und Verfahrensförderungspflicht: Neue Tatsachen sind zulässig. Wer taktisch verzögert, riskiert aber seit dem AbgÄG 2022, dass Beweismittel abgelehnt werden.
  • Mündliche Verhandlung und Senat: Beides kann nur in der Beschwerde oder im Vorlageantrag beantragt werden, der Senat auch in der Beitrittserklärung. Eine Verhandlung lohnt sich vor allem bei Beweis- und Glaubwürdigkeitsfragen.

Herzlichen Dank für den sehr gelungenen Austausch!

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